Philosophie
Seit ihrer Gründung im Jahre 1974 stützt sich das Selbstverständnis unserer Kanzlei auf eine ausgewogene Kombination aus fundiertem juristischen Fachwissen und intensiver persönlicher Beratung fernab jeglicher Form juristischer Fließbandarbeit. Wir sind eine zivil- und wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei. Zu unseren Mandanten gehören Privatpersonen, Handwerksbetriebe, Freiberufler, Existenzgründer, mittelständische Unternehmen und Großunternehmen unterschiedlichster Branchen, Verbände und Vereine.
Wir verstehen uns als Berater und Interessenvertreter unserer Mandanten, zu denen wir meist langjährige und vertrauensvolle Beziehungen pflegen. Unsere Beratung und Vertretung lässt wirtschaftliche Gesichtspunkte nie außer Acht, sondern stellt diese voran: Es ist die Philosophie unserer Kanzlei, jeden Mandanten persönlich, kompetent und dauerhaft zu betreuen. Wir wissen, dass es ganz wesentlich auf das Vertrauensverhältnis zum Mandanten ankommt. Der Zuschnitt unserer Kanzleistruktur hat den Vorteil der kurzen Informationswege für den Mandanten und ermöglicht den persönlichen Kontakt zum konkreten Sachbearbeiter.
Unsere Anwälte sind in unterschiedlichen Bereichen des Zivilrechts spezialisiert. Die Schwerpunkte liegen im Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Versicherungs- und Haftungsrecht, Kapitalanlagerecht, Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht und Arbeitsrecht.
Unser ganz besonderes Augenmerk gilt seit über vier Jahrzehnten der Perfektionierung des Forderungseinzuges für Großgläubiger. Wir haben ein in sich geschlossenes Konzept entwickelt, das seit dem 8. November 2000 unter der Marke JU§T – FORDERUNGSMANAGEMENT ® geschützt ist. Wir legen unsere Kanzlei deshalb vor allem Unternehmen ans Herz, die unser umfassendes Serviceangebot auf dem Gebiet des Forderungseinzuges zu schätzen wissen.