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News

18.01.2007

Bundesgerichtshof stärkt Anlegerrechte:

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Anlageberater eine besondere Hinweispflicht gegenüber dem Anleger hat, auf die eingeschränkte Veräußerungsmöglichkeit (Fungibilität) von Kommandit-Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds hinzuweisen. Der Anlageberater muss ohne Aufforderung und von selbst hierauf hinweisen soweit keine entsprechenden Angaben im Prospekt zu finden sind oder der Anleger nicht genug Zeit hatte, den Prospekt zu studieren.

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22.06.2006

FRANKONIA WERT AG / DELTOTON AG:

Anleger der Frankonia Wert AG erhält Schadensersatz wegen Fehlberatung (OLG München, Urteil vom 29.05.2006 – 19 U 5914/05)

 

Das Oberlandesgericht München hat die Berufung eines Frankonia - Anlagevermittlers gegen ein Urteil des LG München II zurückgewiesen. Der Anlageberater wurde verurteilt, einem Anleger, der sich auf Empfehlung des Beraters als atypisch stiller Gesellschafter an der Frankonia Wert AG und Frankonia Sachwert AG beteiligt hatte, Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung zu leisten (OLG München, Urt. v. 29.05.2006 – 19 U 5914/05).

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30.03.2006

OLG Düsseldorf: Verschärfte Beraterhaftung bei Kapitalanlagen zur Altersvorsorge

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom 30.03.2006  die Beraterhaftung im Bereich der Altersvorsorge verschärft (Az.: 13/ O 389/04).

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte der Anlageberater dem Anleger zum Zwecke der Altersvorsorge eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds empfohlen.

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20.07.2005

Aktuelle Rechtsprechung

Anleger der umstrittenen atypisch stillen Beteiligungsmodelle haben mit Vertragsschluss in der Regel auch eine Bestätigung unterzeichnen müssen, dass ihnen der Emissionsprospekt bei Anlagezeichnung übergeben worden sei. Tatsächlich haben viele Anleger den Prospekt jedoch entweder gar nicht oder erst nach Vertragsschluss ausgehändigt erhalten. Ihnen wurde deshalb nicht die Gelegenheit gegeben, die im Prospekt enthaltenen Risikohinweise vor Anlagezeichnung zu lesen. Aktuelle Gerichtsentscheidungen eröffnen den betroffenen Anlegern die Möglichkeit, im Wege des Schadensersatzes die Rückzahlung der geleisteten Einlagen zu fordern.

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31.03.2005

Atypisch stille Beteiligungen - Spekulative Geldanlage mit dem Risiko des Totalverlustes

Die Versprechen von Anbietern wie z.B. der Frankonia Direkt AG, Frankonia Wert AG, Frankonia Sachwert AG oder der Südwest Finanz Vermittlung AG ("Südwestrenta" oder "Südwestrentaplus") klingen gut: Wer sich langfristig an ihren Unternehmen beteilige, könne Steuern sparen, für das Alter vorsorgen und eine schöne Rendite erzielen.

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21.03.2005

Neue Hoffnung nicht nur für Anleger der Göttinger Gruppe:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren aktuellen Entscheidungen vom 21.03.2005 (Az. II ZR 124/03, II ZR 140/03, II ZR 149/03, II ZR 180/03 und II ZR 310/03) Anlegern im Streit mit dem Finanzdienstleister Göttinger Gruppe den Rücken gestärkt. Die beigefügte Pressemitteilung des BGH wurde zwischenzeitlich in sämtlichen überregionalen Zeitungen (z.B. in der Süddeutschen Zeitung vom 22.03.2005) veröffentlicht.

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21.03.2005

OLG Bamberg, OLG Frankfurt und LG Ansbach:

Die übliche Vertriebspraxis einiger Strukturvertriebe und Anlagevermittler, wenn überhaupt einen Emissionsprospekt erst unmittelbar vor Vertragsunterzeichnung oder kurz danch auszuhändigen, hatte bereits der Bundesgerichtshof  (BGH, Urteil vom 21.03.2005 - II ZR 310/03) als unzureichende Risikoaufklärung gewertet (hierzu bereits unser Kurzinfo zur Prospektaushändigung bei der Vermittlung atypisch stiller Gesellschaftsbeteiligungen vom 20.07.2005).

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