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Lohbeck und Partner
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News

28.01.2015

Kooperation mit Schmidt Steinert Frank Wirtschaftsprüfer Steuerberater - Stärke durch Partnerschaft

Kooperationen steigern nicht nur die Qualität der Arbeit, sie erweitern auch den Horizont. Sie helfen uns nicht nur bei der Lösung konkreter Probleme, sondern bieten auch Gelegenheit zu fruchtbaren kollegialen und interdisziplinären Diskussionen. Auf diese Kontakte legen wir in unserer Kanzleiphilosophie besonderen Wert. Unsere Kooperationspartner Schmidt Steinert Frank kennen wir persönlich und können ihre Fähigkeiten beurteilen.

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16.01.2015

Deltoton / Frankonia / CSA: Schrecken ohne Ende?

Kurz vor Weihnachten hat die Staatsanwaltschaft Würzburg bei einer Razzia mit 170 Beamten zeitgleich 26 Geschäftsräume von Firmen in Bayern und Hessen durchsucht. Dabei wurden die Geschäftsräume von drei Unternehmen, darunter die Deltoton GmbH aus Dettelbach durchsucht, die Anlegern atypisch stille Beteiligungen als sichere Altersvorsorge angeboten haben.

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09.01.2014

Filesharing-Abmahnungen: Haften Eltern für ihre Kinder? Haftung für Angehörige oder WG-Mitbewohner?

Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet grundsätzlich nicht für Urheberrechtsverletzungen volljähriger Familienmitglieder. Allerdings darf er keine Anhaltspunkte dafür haben, dass der Volljährige den Anschluss für Rechtsverletzungen missbraucht. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 08.01.2014 (Az. I ZR 169/12) entschieden.

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24.07.2013

Einladung zur Wissenssoirée

RA Markus Wollin als Dozent bei der MCS.1-Wissenssoirée in Erlangen

Bericht von Eva Seiler

„Dass Rechtsberatung an einem schwülen Sommerabend funktioniert und gar nicht langweilig sein muss, zeigte Markus Wollin in seiner Wissenssoirée Urheberrecht mit vielen interessanten und amüsanten Fallbeispielen."

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01.11.2010

RA Markus Wollin ist Dozent an der Akademie Faber-Castell

Seit dem Wintersemester 2010/2011 unterrichtet RA Markus Wollin als Dozent u.a. Designschutz, Urheberrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Vertragsrecht an der Akademie Faber-Castell in Stein.

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04.07.2010

Abmahnung erhalten?

Sie haben eine Abmahnung bekommen und wissen nicht mehr weiter? Sie wollen die von der Gegenseite gestellten Honorarforderungen überprüfen lassen und einer drohenden einstweiligen Verfügung möglichst aus dem Weg gehen?

Für diesen Fall bieten wir schnelle und kompetente Beratung: Wir sorgen dafür, dass Sie schon bald wieder ruhig schlafen können.

Als Spezialisten für Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht sind wir bundesweit tätig und vertreten Sie gerne vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

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04.12.2009

Lehman Brothers Zertifikate

Kunden, die im Zeitraum Februar / März 2007 Lehman-Brothers-Zertifikate über die Dresdner Bank erworben haben, ohne zuvor über

  • Wesen und die Funktionsweise des Zertifikats,
  • die Gefahr des eingetretenen Totalverlustes bei Insolvenz des Bankhauses Lehmanoder ihrer Tochtergesellschaften oder
  • die von dem Emittenten (Herausgeber) Lehman Brothers erhaltenen Provisionen und deren Höhe

aufgeklärt worden zu sein, sollten rasch handeln.

Weiterlesen … Lehman Brothers Zertifikate

19.11.2009

BGH, Urteil vom 19.11.2009, III ZR 169/08:

Jede Handlung, die eigene Schadensfolgen zeitigt und dadurch zum Gesamtschaden beiträgt, stellt verjährungsrechtlich eine neue selbstständige Schädigung dar und erzeugt daher einen neuen Ersatzanspruch mit eigenem Lauf der Verjährungsfrist. Einem Gläubiger muss es unbenommen bleiben, eine ihm bekannt gewordene Aufklärungspflichtverletzung aus einem Anlagevermittlungs- oder -beratungsvertrag hinzunehmen, ohne Gefahr zu laufen, dass deshalb Ansprüche aus weiteren, ihm zunächst aber noch unbekannten Aufklärungspflichtverletzungen zu verjähren beginnen. Dem steht nicht entgegen, dass bereits ein Beratungsfehler ausreichen kann, um die Rückabwicklung des gesamten Vertrags zu erreichen.

Weiterlesen … BGH, Urteil vom 19.11.2009, III ZR 169/08:

09.11.2009

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.11.2009, I-9 U 91/09:

Aus den Entscheidungsgründen:

"(...) Indem der Beklagte als Vorstand der Futura Finanz AG unstreitig an der Erstellung des Musterverkaufsgesprächs (Bl. 29 ff GA, insbesondere Bl. 31 f. GA), das es auch in Audioform gab, mitwirkte, hat er den Vermittlern ein Arbeitsmittel an die Hand gegeben, das dazu diente, Anleger allein mit verkaufspsychologischen Mitteln zum Vertragsabschluss zu überreden.

Weiterlesen … OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.11.2009, I-9 U 91/09:

25.08.2009

Geschlossene Immobilienfonds zur Altersabsicherung ungeeignet!

Vermittlung eines geschlossenen Immobilienfonds in Kenntnis des Anlegerwunsches nach sicherer Geldanlage zur Altersvorsorge stellt Pflichtverletzung dar:
 
Ein Anleger, der eine sichere Geldanlage zur Altersvorsorge wünscht, hat gegen einen Anlageberater einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn dieser ihm eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds vermittelt.

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