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Lehman Brothers Zertifikate

04.12.2009

Kunden der Dresdner Bank aufgepasst: Verjährung droht im Februar 2010!

Kunden, die im Zeitraum Februar / März 2007 Lehman-Brothers-Zertifikate über die Dresdner Bank erworben haben, ohne zuvor über

  • Wesen und die Funktionsweise des Zertifikats,
  • die Gefahr des eingetretenen Totalverlustes bei Insolvenz des Bankhauses Lehmanoder ihrer Tochtergesellschaften oder
  • die von dem Emittenten (Herausgeber) Lehman Brothers erhaltenen Provisionen und deren Höhe

aufgeklärt worden zu sein, sollten rasch handeln.

Schadenersatzansprüche verjähren gemäß § 37 a WpHG in drei Jahren ab Zeichnung bzw. Kauf des Wertpapiers, mithin jetzt im Laufe des Februars bzw. März 2010!

Wir stoppen für Sie die drohende Verjährung zuverlässig, schnell und kostengünstig durch Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids.  Unsere speziell auf ein effizientes Forderungsmanagement abgestimmte Software ermöglicht es uns, Mahnbescheide noch am gleichen Tag nach Mandatserteilung online bei den zuständigen Mahngerichten zu beantragen.

Die verjährungsunterbrechende Wirkung tritt bereits mit dem Antrag auf Erlass des Mahnbescheides ein, auch wenn der Mahnbescheid erst nach Verjährungsende zugestellt wird.

Beispiel:

Beratungs-/Verkaufsgespräch und Kauf am 13.02.2007
Verjährung zum 13.02.2010
Beauftragung unserer Kanzlei zu den Bürozeiten am 13.02.2010
Online-Beantragung des Mahnbescheids durch unsere Kanzlei am 13.02.2010
Verjährung gestoppt!

Weitere Vorteile des Mahnbescheids:

  • Gegenüber der sofortigen Klageerhebung wesentlich geringere Anwalts- und Gerichtskosten.
  • Sie gewinnen kostbare Zeit, um die weitere Entwicklung der Lehman-Brothers-Rechtsprechung abzuwarten.
  • Anwalts- und Gerichtsgebühren werden auf das evtl. später durchzuführenden Klageverfahren in voller Höhe angerechnet

Kostenbeispiel:

Kosten für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids bei Streitwert EUR 25.000,00

Gerichtsgebühr (§ 3 Abs. 2 GKG, Nr. 1110 KV) 155,00
Rechtsanwaltsgebühr (§ 13 RVG, 3305 VV) 686,00
Auslagenpauschale (§ 2 Abs. 2 RVG, Nr. 7002 VV) 20,00
  Nettobetrag 861,00
19 % MwSt. auf Rechtsanwaltsgebühren und Auslagen (EUR 706,00) 134,14
  Summe (brutto) 995,64

 

 

 

 

 

 

 

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Markus Wollin unverbindlich für weitere Informationen.

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