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FRANKONIA / DELTOTON AG

12.11.2007

Totalverlust der Einlagen - Auseinandersetzungsguthaben nach 10 Jahren negativ

Anleger der Deltoton AG (vormals: Frankonia Direkt, Frankonia Wert AG, Frankonia Sachwert AG bzw. Frankoniawert AG) haben Ende Oktober die ernüchternde Mitteilung erhalten, dass ihre Einlagen vollständig verloren zu sein scheinen.  Die Deltoton AG fordert dazu auf, weitere Einlagen nachzuschießen, um die errechneten negativen Auseinandersetzungsguthaben auszugleichen. Die Warnungen der Verbraucherzentralen, Brancheninformationsdienste und Schutzgemeinschaften, denen die Deltoton AG in den letzten Jahren so vehement entgegengetreten war, sind wohl doch begründet gewesen.

Geschätzte weit über Tausend Kapitalanleger haben alleine im Jahr 1996 bei der damaligen Frankonia Direkt AG (nunmehr: Deltoton AG) atypisch stille Beteiligungen in Form einer Einmaleinlage abgeschlossen, viele davon mit der Mindestvertragslaufzeit von 10 Jahren.

Herr Müller (Name geändert) beispielsweise kündigte auf Empfehlung des Anlagevermittlers eine Lebensversicherung und überwies nach Ausbezahlung des Rückkaufswertes im August 1996  DM 10.000,00 zuzüglich 2 % Agio, insgesamt mithin DM 10.200,00 (€ 5.215,18) als Einmaleinlage an die Frankonia Direkt AG.

Verlockendes Angebot
 
In einem „persönlichen Prognose-Plan“ hatte ihm die Frankonia Direkt AG zuvor das verlockende Angebot unterbreitet, über die Vertragsdauer von 10 Jahren „monatliche Ausschüttungen“ in Höhe von DM 79,17 und nach Vertragsablauf weitere 10 Jahre eine „monatliche Rente“ von DM 133,76 zu erhalten.

Herr Müller sollte also bei einer Investition von DM 10.200,00 im Jahre 1996 bis zum Vertragsablauf im Jahr 2006 DM 9.500,00 in Form von monatlichen Ausschüttungen und danach noch weitere DM 16.051,20 in Form einer monatlichen Rente bis zum Jahr 2016 erhalten.

Einstellung der Entnahmen

Daraus wird nun wohl nichts mehr. Zwar überwies die Frankonia Direkt AG tatsächlich seit September 1996 Monat für Monat bis August 2004 DM 79,17 bzw. € 40,48 an Herrn Müller, insgesamt immerhin € 3.845,54.

Dann war jedoch plötzlich Schluss. Die Frankonia Direkt AG (bzw. nach der Verschmelzung: Frankoniawert AG) stellte die Ausschüttungen unter Hinweis auf den im „Kleingedruckten“ der Verträge enthaltenen Liquiditätsvorbehalt ein.

Negatives Auseinandersetzungsguthaben
 
Ließ bereits diese Entwicklung Schlimmes befürchten, so übertraf die Herrn Müller nun nach regulärem Vertragsablauf übermittelte Abrechnung über sein Auseinandersetzungsguthaben doch selbst die pessimistischsten Prognosen der Verbraucherzentralen und Anlegerschützer.

Herr Müller soll nach einem Schreiben der Deltoton AG vom 17.10.2007 umgehend einen „negativen Betrag“ in Höhe von € 2.086,43 nachbezahlen, um den Vertrag beenden zu können.

Verlust von 66 % des Kapitals

Unter Berücksichtigung der Herrn Müller ausgeschütteten gewinnunabhängigen Entnahmen von insgesamt € 3.845,54 steht unter dem Strich somit ein Verlust von 66 % des eingesetzten Kapitals.

Von der Herrn Müller in Aussicht gestellten „monatlichen Rente“ will die Deltoton AG überhaupt nichts mehr wissen.

Einmalanleger ohne Ausschüttungen (Wiederanlage der Entnahme) erleiden Totalverlust

Noch schlimmer hat es offenbar Einmalanleger erwischt, die bei Vertragsschluss mit der Frankonia Direkt AG keine monatlichen Ausschüttungen, sondern die Wiederanlage der Entnahmen im Rahmen des sog. Aufbauprogramms vereinbart hatten:

Herrn Schmidt (Name geändert) hatte die Frankonia Direkt AG beispielsweise im Juli 1996 in einer schriftlichen Prognoseberechnung bei einer Einmaleinlage von DM 10.200,00 inkl. Agio (€ 5.215,18) nach 10 Jahren eine Gesamtauszahlung von DM 24.557,00 (€ 12.555,79) oder alternativ hierzu eine Rente über 10 Jahre von monatlich DM 312,00 (€ 159,52) versprochen.

Statt einer monatlichen Rente oder der alternativ zugesagten Auszahlung eines Einmaleinlagebetrages von € 12.555,79 soll Herr Schmidt nun nach einem entsprechenden Aufforderungsschreiben der Deltoton AG vom 16.10.2007 zusätzlich zu den vor mehr als 11 Jahren geleisteten € 5.215,18 noch einen Betrag in Höhe von € 649,53 nachzahlen, um den Vertrag auch wirklich beenden zu können.

Für Herrn Schmidt hat sich somit nicht nur das Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals, sondern auch das Risiko der Nachschusspflicht verwirklicht.

Schadensersatzansprüche

Weil jedoch weder Herr Müller noch Herr Schmidt vor Vertragsschluss in ordnungsgemäßer Weise über diese Risiken aufgeklärt worden sind, hat ihnen Rechtsanwalt Wollin - der die Beiden und noch eine Vielzahl weiterer betroffener Anleger vertritt – geraten, die geforderten Beträge nicht zu bezahlen.

RA Wollin ist der Auffassung, dass den geschädigten Anlegern aufgrund dieser und noch einer Reihe weiterer gravierender Risikoaufklärungspflichtverletzungen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber der Deltoton AG und den damals für diese aufgetretenen Anlagevermittlern zusteht.

Statt die geforderten negativen Beträge ausgleichen zu müssen, können die Kapitalanleger nach Ansicht des RA Wollin verlangen, im Wege des Schadensersatzes so gestellt zu werden, wie sie stehen würden, wenn sie sich an dem riskanten atypisch stillen Anlagemodell der Frankonia überhaupt nicht beteiligt hätten.

Für Herrn Müller und Herrn Schmidt bedeutet dies konkret, dass sie die Rückgängigmachung der Verträge und die Rückerstattung der geleisteten Einlagen verlangen können. Dies gilt auch für die beiden Rateneinlageverträge, die Herrn Müller und Herr Schmidt ebenfalls abgeschlossen hatten, deren Vertragslaufzeiten aber noch nicht erfüllt sind.

Fazit:

Auch Anlegern, die sich länger als 10 Jahre gebunden haben oder erst später der Deltoton AG (Frankonia Wert AG, Frankonia Sachwert AG) oder der CSA Beteiligungsfonds 4 bzw. 5 AG & Co. KG beigetreten sind, muss nach den miserablen Ergebnissen der aktuell ausgelaufenen Beteiligungen dringend angeraten werden, ihre Verträge und die näheren Umstände der Vertragsanbahnung durch auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte prüfen zu lassen, da sich das Totalverlust- bzw. Nachschuss-Risiko zu verwirklichen scheint.

Fürth, den 12.11.2007
gez. Rechtsanwalt Markus Wollin

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