• Stellenangebote
  • Formulare
  • Sitemap
  • Anfahrt
  • Impressum
  • Datenschutz
Lohbeck und Partner
Lohbeck und Partner

Hornschuchpromenade 7
90762 Fürth

Telefon: +49 911 7492 10
Telefax: +49 911 7753 91
posteingang@lohbeck.net

https://www.lohbeck.de/news-details/auf-vorschlag-von-bundesjustizministerin-brigitte-zypries-hat-das-bundeskabinett-am-18022009-einen-gesetzentwurf-beschlossen-mit/
  • Profil
    • Philosophie
    • Kernkompetenzen
    • Kanzlei für Forderungseinzug
    • Erstberatung
    • Technik
    • Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung (Kooperation)
    • News
    • Internes
  • Rechtsgebiete
    • Arbeitsrecht
    • AV-Vertrag
    • eBay-Recht und rechtliche Betreuung von Online-Shops
    • Filesharing-Abmahnungen
    • Forderungsbeitreibung
    • Gesellschaftsrecht
    • Kapitalanlagerecht und Anlegerschutzrecht
    • Kaufrecht
    • Markenrecht und Domainrecht
    • Mietrecht
    • Privates Baurecht
    • Urheberrecht
    • Verkehrsrecht
    • Versicherungsrecht
    • Wettbewerbsrecht
  • Anwälte
    • Norbert Wolff
    • Thomas Lohbeck
    • Markus Wollin
    • Martin Reitz
  • JU§T
    • Was ist JU§T?
    • Ihre Vorteile
    • JU§T - Branchenspezifische Lösungen
    • Kostenersparnis
  • Kontakt
  • Philosophie
  • Kernkompetenzen
  • Kanzlei für Forderungseinzug
  • Erstberatung
  • Technik
  • Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung (Kooperation)
  • News
  • Internes
Cookie Einstellungen

Wir verwenden Cookies.

Einige von ihnen sind essenziell und werden zum Betrieb der Webseite benötigt. Andere dienen der Verbesserung Ihres Nutzererlebnisses und können nach Belieben aktiviert oder deaktiviert werden.

Alle akzeptieren Auswahl speichern & schließen
Cookie-Informationen| Datenschutz| Impressum

Essenziell

Essenzielle Cookies sind für den Betrieb der Webseite unbedingt erforderlich und können daher nicht deaktiviert werden.

Cookie-Informationen
Cookie-Consent-Cookie
Zweck
Dieser Cookie wird benötigt, um die von Ihnen getroffene Auswahl der erlaubten Cookies zu speichern.
Name
cc1601
Dauer
1 Jahr
Session-Cookie
Zweck
Dieser Cookie ist für die Funktionalität der Webseite erforderlich.
Name
PHPSESSID
Dauer
Sessiondauer

Statistiken

Statistik-Cookies erlauben das Erfassen anonymer Informationen darüber, wie Sie unsere Webseite nutzen. Sie helfen uns dabei, Ihr Nutzererlebnis und unsere Inhalte zu verbessern.

Cookie-Informationen
Google Analytics
Zweck
Diese Cookies erlauben das Erzeugen statistischer Daten darüber, wie Sie unsere Webseite nutzen.
Name
_ga, _gat, _gid
Anbieter
Google Ireland Limited
Datenschutz
https://policies.google.com/privacy
Dauer
1 Tag - 2 Jahre

Externe Medien

Externe Medien-Cookies erlauben das Laden von Medieninhalten aus externen Quellen. Sie können auch während des Besuchs der Webseite aktiviert werden, wenn Sie auf blockierte Medieninhalte stoßen.

Cookie-Informationen
Google Maps
Zweck
Dieser Cookie erlaubt das Laden von Google Maps-Inhalten.
Name
dlh_googlemaps
Anbieter
Google Ireland Limited
Datenschutz
https://policies.google.com/privacy
Dauer
1 Jahr

Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat das Bundeskabinett am 18.02.2009 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Rechte von Anlegern gestärkt werden.

18.02.2009

Der Entwurf enthält im wesentlichen folgende Änderungen:

Beratungs- und Dokumentationspflicht

Banken werden künftig verpflichtet, den Inhalt jeder Anlageberatung zu protokollieren und dem Kunden eine Ausfertigung des Protokolls auszuhändigen. Der wesentliche Hergang des Beratungsgesprächs muss nachvollziehbar protokolliert werden. Dazu gehören insbesondere die Angaben und Wünsche des Kunden sowie die von Berater erteilten Empfehlungen und die für diese Empfehlungen maßgeblichen Gründe. Die Dokumentationspflicht soll den Anlageberater zu höherer Sorgfalt veranlassen, so dass insgesamt die Qualität der Beratung erhöht wird. In einem Prozess wegen schlechter Beratung kann sich der Kunden zudem auf das Beratungsprotokoll berufen. Geht aus dem Protokoll ein Beratungsfehler hervor, hat der Anleger das erforderliche Beweismittel in den Händen. Ist das Protokoll lückenhaft oder in sich unschlüssig - zum Beispiel weil nach den Kundenangaben eine risikolose Anlage gewünscht war, aber tatsächlich eine hochriskante Anlage empfohlen wurde - muss die Bank beweisen, dass sie gleichwohl ordnungsgemäß beraten hat.

Abschaffung der kurzen Sonderverjährungsfrist

Daneben wird die bestehende kurze Sonderverjährungsfrist bei Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung bei Wertpapieranlagen gestrichen. Künftig gilt auch für solche Ansprüche die regelmäßige Verjährung. Das bedeutet: Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung verjähren nicht mehr in drei Jahren seit Vertragsschluss. Die Dreijahresfrist beginnt vielmehr erst dann zu laufen, wenn der Anleger von dem Schaden erfahren hat. Unabhängig von der Kenntnis des Anlegers vom Schaden verjähren die Ansprüche jedoch spätestens in zehn Jahren.

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Ziel ist es, das parlamentarische Verfahren noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen. Dabei sind noch Modifikationen des Entwurfs möglich.

Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 18.02.2009 und RegE vom 18.02.2009

Zurück

KONTAKT

So erreichen Sie uns:

+49 911 7492 10

posteingang@lohbeck.de

Hornschuchpromenade 7 90762 Fürth
+49 911 7492 10 +49 911 7753 91
  • Stellenangebote
  • Formulare
  • Sitemap
  • Anfahrt
  • Impressum
  • Datenschutz
E-Mail schreiben

Konzept zur Anwaltlichen Forderungsbeitreibung

© 2015 - Lohbeck & Partner Rechtsanwälte Konzept, Design und Realisierung 1601.com