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Analysis-Finanz Immobilienverwaltungs GmbH:

10.06.2008

Anleger erzielt Vergleich vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth - Landgericht Köln verurteilt Analysis-Finanz zu Schadensersatz

Das Landgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil vom 10.06.2008 (Az: 22 O 276/07) die Analysis-Finanz Immobilienverwaltungs GmbH, Markgröningen, zu Schadensersatz in Höhe der geleisteten Einlagen wegen Falschberatung verurteilt.

In einem vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth geführten Rechtsstreit (Az. 1HK O 2908/08) konnte RA Markus Wollin (LOHBECK & PARTNER Rechtsanwälte, Fürth) im Wege eines gerichtlichen Vergleiches die sofortige Auflösung der riskanten Beteiligung gegen Rückerstattung von 70 % der geleisteten Einlagen durchsetzen.

Beiden gerichtlichen Auseinandersetzungen lag folgender, für die Vermittlung atypisch stiller Beteiligungsmodelle typischer Sachverhalt zu Grunde:

Die aus Nürnberg und Köln stammenden Anleger hatten sich durch einen Anlagevermittler 2005 zur Kündigung ihrer Lebensversicherungen bewegen lassen und unterzeichneten gleichzeitig Beitrittserklärungen für eine atypisch stille Beteiligung an der Analysis-Finanz Immobilienverwaltungs GmbH.

Nach Kündigung der Lebensversicherungen und Auszahlung der Rückkaufswerte leisten die Anleger „Kontoeröffnungszahlungen“ in 5stelliger Höhe an die Analysis-Finanz sowie monatliche Raten.

Zwei Jahre später erklärten die Anleger den Widerruf und die Anfechtung ihrer Beitrittserklärungen sowie die außerordentliche Kündigung der Gesellschaftsbeteiligungen. Gleichzeitig forderten sie die bis dato gezahlten Einlagen von EUR 14.120,00 bzw. EUR 21.900,00 zurück. Zur Begründung führten sie u.a. an, durch die Anlagevermittler nicht ordnungsgemäß über die erheblichen Risiken dieser Anlageform und hier insbesondere nicht über die nur sehr eingeschränkte Möglichkeit des Weiterverkaufs der Beteiligung vor Ablauf der Vertragslaufzeit (Fungibilität) aufgeklärt worden zu sein. Außerdem sei ihnen kein Emissionsprospekt vor Vertragsschluss ausgehändigt worden und die Widerrufsbelehrung falsch.

In beiden Fällen weigerte sich die Analysis-Finanz, die Kündigungen zu akzeptieren und bestand auf Vertragserfüllung bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit von 19 Jahren.

Der Kölner Anleger erhob Klage zum Landgericht Köln. Das Landgericht Köln gab seiner Klage statt und verurteilte die Analysis-Finanz Immobilienverwaltungs GmbH, die gezahlten Einlagen (EUR 21.900,00) in voller Höhe zurück zu erstatten. Außerdem wurde festgestellt, dass die Beteiligung des Klägers an der Analysis-Finanz beendet ist (Urteil vom 10.06.2008 - 22 O 276/07; noch nicht rechtskräftig).

Die Gründe:

Der Kläger hat gegen die Analysis-Finanz einen Schadensersatzanspruch gemäß § 280 Abs.1, Abs.3, § 282, § 241 Abs.2, § 311 Abs.2 BGB. Die Aufklärung des Klägers erfolgte in unzutreffender Weise, denn er wurde nicht über die eingeschränkte Fungibilität informiert. Der Anlagenberater hätte insbesondere über die begrenzte Möglichkeit, Beteiligungen weiterzuverkaufen ohne entsprechende Anfrage des Interessenten aufklären müssen, da es sich um einen Umstand handelt, der für den durchschnittlichen Anleger für seine Anlageentscheidung von erheblicher Bedeutung ist (so bereits: BGH, Urteil vom 18.01.2007 – III ZR 44/06). Nachdem der Kläger auch keine Gelegenheit erhalten hatte, den so genannten Emissionsprospekt vor Vertragsschluss in Ruhe zu studieren, half der Analysis-Finanz Immobilienverwaltungs GmbH auch der Umstand, dass darin entsprechende Risikohinweise aufgeführt waren, nicht weiter.

Der geprellte Anleger aus Nürnberg verfügte über keine Rechtsschutzversicherung und unternahm deshalb aktiv zunächst nichts. Die Analysis-Finanz Immobilienverwaltungs GmbH erhob darauf hin Anfang 2008 Klage hinsichtlich der seit Mai 2007 ausgebliebenen monatlichen Ratenzahlungen zum Amtsgericht Nürnberg.

Der Nürnberger Anleger beauftrage den auf die Rückabwicklung atypisch stiller Beteiligungsmodelle und Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt Markus Wollin (LOHBECK & PARTNER Rechtsanwälte aus Fürth) mit seiner anwaltlich Vertretung. RA Wollin erhob Widerklage gegen die Analysis-Finanz Immobilienverwaltungs GmbH und Drittwiderklage gegen deren Vertriebsgesellschaft TERRANOVA GmbH & Vertriebs Co. KG auf Rückerstattung der geleisteten Einlagen in Höhe von EUR 14.120,00 und Feststellung der wirksamen Vertragsbeendigung. Der Rechtsstreit wurde antragsgemäß an das nunmehr sachlich zuständige Landgericht Nürnberg-Fürth abgegeben.

Dort hat sich die Analysis-Finanz in einem zwischenzeitlich geschlossenen gerichtlichen Vergleich (Beschluss vom 04.02.2009 – 1HK O 2908/08) zur sofortigen Auflösung der riskanten Beteiligung gegen Rückerstattung von 70 % der geleisteten Einlagen (EUR 10.000,00) verpflichtet.

Fazit:

Für Anleger, die eine atypisch stille Beteiligung bei der Analysis-Finanz oder anderen Anbietern (wie z.B. der Südwest Finanz Vermittlung (Zweite und Dritte) AG, Frankonia Direkt, Frankonia Wert, Frankonia Sachwert, Frankoniawert AG (Deltoton AG), Charisma Immo­bilienverwaltungs GmbH usw.) abgeschlossen haben und bei Vertragschluss nicht ordnungsgemäß über die erheblichen Risiken dieser Kapitalanlage unterrichtet worden sind, bestehen gute Erfolgsaussichten, aus dem riskanten Engagement auszusteigen und die bisher geleisteten Einlagen zurück zu erhalten.

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