Markenrecht und Domainrecht
Referatsleitung: Rechtsanwalt Markus Wollin
Sie wollen eine Marke anmelden? Sie beabsichtigen, eine markenrechtliche Abmahnung auszusprechen oder müssen sich gegen eine solche verteidigen? Sie brauchen fachkundige Unterstützung bei Lizenzverträgen?
Wir stehen Ihnen in allen Facetten des Markenrechts kompetent zur Seite.
Markenanmeldung, Markenverteidigung, Markenüberwachung
- Einschätzung der Eintragungschancen: Ist Ihre Marke überhaupt schutzfähig?
- Markenrecherche: Gibt es bereits ältere eingetragene Marken, sodass ein Abmahnungsrisiko für Ihre Marke besteht?
- Ähnlichkeitsrecherche mit anwaltlicher Risikobewertung: Liegen eingetragene deutsche Marken, EU-Marken und internationale Marken mit Schutz in Deutschland vor, die Ihrer Marke „gefährlich“ werden könnten?
- Markenanmeldung – national und international: Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim „Harmonisierungsamt“ (Europa) und/oder beim „Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum“ (Schweiz) sowie internationale Markenanmeldung.
- Markenschutz und Markenverteidigung: Verteidigung gegen rechtswidrige Nutzung Ihrer Marken durch andere Unternehmen durch Widerspruch beim jeweiligen Markenamt oder Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen.
- Markenüberwachung: Ständige Überwachung Ihrer Marke, um frühzeitig eine Verwendung von Marken zu erkennen, bei denen Verwechslungsgefahr mit Ihrer Marke besteht, und entsprechend dagegen vorzugehen, zum Beispiel mit einer Abmahnung.
- Wir entwerfen und prüfen für Sie Lizenzverträge und unterstützen Sie bei Verhandlungen mit Lizenzpartnern.
- Wir beraten Mandanten bei der Anmeldung und Registrierung von Internet-Domains. Wir prüfen dabei unter anderem, ob durch die Registrierung einer Domain fremde Rechte wie Marken- oder Namensrechte verletzt werden können.
Markenrechtliche Abmahnungen
Sie beabsichtigen, eine markenrechtliche Abmahnung auszusprechen oder müssen sich gegen eine solche verteidigen?
- Fertigung einer markenrechtlichen Abmahnung:
Liegt eine Verletzung des Markenrechts vor, dann heißt es, keine Zeit zu verlieren. Wir wissen, was zu tun ist und beantragen je nach Sachlage umgehend eine einstweilige Verfügung oder erheben eine Unterlassungsklage.
- Verteidigung gegen eine markenrechtliche Abmahnung:
Wir helfen Ihnen, unverzüglich auf eine markenrechtliche Abmahnung zu reagieren.Wir prüfen für Sie:
- Liegt tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vor?
- Ist der Abmahnende überhaupt berechtigt, Unterlassungsansprüche geltend zu machen?
- Liegt ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Abmahnenden vor?