Kapitalanlagerecht und Anlegerschutzrecht
Referatsleitung: Rechtsanwalt Markus Wollin
Wir vertreten bundesweit die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. Grauen Kapitalmarkts stehen bis heute im Zentrum unser Tätigkeit.
In der Vergangenheit konnten wir für eine Vielzahl von Anlegern, die Wertpapiergeschäfte, Immobilieninvestitionen, Steuersparmodelle, stille Beteiligungen oder andere Kapitalanlagen getätigt hatten, Schadenersatzansprüche oder eine Rückabwicklung durchsetzen.
Aktuell stehen Ansprüche gegen Publikumsgesellschaften, die Emittentenhaftung, Haftung der Gründungsgesellschafter und Treuhänder, Haftung der Vertriebsgesellschaft und die Haftung des Anlageberaters oder Vermittlers im Fokus.
Die erste Kontaktaufnahme kann telefonisch, per Post, Telefax oder E-Mail erfolgen. Es wird abgeklärt, welche Unterlagen und Auskünfte für die Erstberatung benötigt werden.
Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir überschlägig, welche Erfolgsaussichten für Ihren Fall bestehen und mit welcher Strategie vorgegangen werden sollte. Über das Ergebnis dieser Prüfung informieren wir Sie schriftlich oder fernmündlich. Gerne können wir das Ergebnis auch bei einem persönlichen Beratungstermin mit Ihnen in unseren Kanzleiräumen besprechen.
Bei hinreichenden Erfolgsaussichten erteilen Sie uns die notwendige Vollmacht. Wir werden jeden weiteren Schritt mit Ihnen abstimmen. Im Regelfall versuchen wir zunächst, eine außergerichtliche Einigung mit dem Gegner zu erreichen.