Forderungsbeitreibung
LOHBECK & PARTNER Rechtsanwälte ist eine hochspezialisierte Kanzlei für Forderungseinzug.
Bereits seit 1974 sind wir für Unternehmen verschiedenster Branchen im Bereich des Forderungseinzuges tätig und beraten unsere Mandanten bei der Installation und Optimierung ihres Forderungsmanagements. Wir haben ein in sich geschlossenes Konzept entwickelt, das seit November 2000 unter der Marke JU§T – FORDERUNGSMANAGEMENT® geschützt ist.
Unsere Kanzlei ist Ihr kompetenter Partner, JU§T das effiziente Konzept zur Forderungsbeitreibung.
Als Rechtsanwälte unterliegen wir hohen berufsspezifischen Standards. Wir beraten Sie umfassend im Zusammenhang mit Ihrem Forderungsmanagement, weisen auf Prozessrisiken und mögliche Verbesserungen bei internen Abläufen hin. Unser Status signalisiert Ihren Kunden Image, Standing sowie Durchsetzungskraft.
Die Einschaltung einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei wird deshalb zu Recht in den meisten Fällen als seriöser empfunden als die Beauftragung eines Inkassobüros. Unser anwaltlicher Briefkopf untermauert Ihren Anspruch nachdrücklicher als Schreiben eines Inkasso-Unternehmens.
Zudem erlaubt es die Masse der verfolgten Forderungen Inkassounternehmen häufig nicht, auf individuelle Einwendungen der Schuldner einzugehen. Unser Konzept sieht vor, dass sich der Schuldner jederzeit mit unserer Kanzlei in Verbindung setzen kann, falls er Einwendungen gegen die Forderung zu haben glaubt. Durch unser juristisches Können sind wir in der Lage, diese Einwendungen zu prüfen. So kann in vielen Fällen eine schnelle Lösung herbeigeführt werden.
Auch mit der strittigen Frage der Erstattungsfähigkeit von Inkassogebühren brauchen Sie sich nicht zu beschäftigen. Gesetzliche Gebühren von Rechtsanwälten werden von den Gerichten anerkannt. Die Kosten für die anwaltliche Forderungsbeitreibung trägt der Schuldner.
Mehr Informationen erhalten Sie auf unseren JU§T-Spezialseiten.