Filesharing-Abmahnungen
Referatsleitung: Rechtsanwalt Markus Wollin
Brauche ich einen Anwalt?
Sie haben – wie tausende andere Internetuser – eine Abmahnung wegen illegaler Nutzung einer Tauschbörse erhalten und suchen nun einen spezialisierten Anwalt?
Das Vorgehen gegen Filesharing-Abmahnungen ist keineswegs aussichtslos. In einer Vielzahl der Fälle haben wir die Schadenersatzforderungen und Anwaltsgebühren der Abmahnkanzleien erfolgreich abwehren können.
Problematisch ist, dass Betroffene oft versuchen, die Sache zunächst selbst zu regeln. Aufgrund der vielen offenen Rechtsfragen ist es einem juristischen Laien aber kaum möglich, allein gegen die Vorwürfe in der Abmahnung vorzugehen. Eine unprofessionelle Verteidigung kann schnell zur Kostenfalle werden. Die gegnerische Anwaltskanzlei kann jede Ihrer Äußerungen im Streitfall gegen Sie verwenden.
Verteidigen Sie sich deshalb nicht selbst!
Unsere Kanzlei vertritt seit Jahren deutschlandweit die Interessen von Privatpersonen, die Abmahnungen wegen illegalem Filesharing erhalten haben – zivilrechtlich und gegebenenfalls auch in einem Strafverfahren. Mandanten, die sich von unserer spezialisierten Kanzlei bereits vorgerichtlich vertreten lassen, werden in der Regel nicht verklagt.
Bitte lassen Sie uns das Schreiben der Gegenseite entweder per Fax, Brief oder E-Mail zukommen. Alles Weitere können wir mit Ihnen über Telefon oder per E-Mail besprechen. Wir würden uns freuen, Sie für ein persönliches Gespräch in unseren Kanzleiräumen begrüßen zu dürfen.
Unsere Gebühren für Ihre außergerichtliche Interessenwahrnehmung liegen bei ca. EUR 150,00 bis EUR 250,00 (inkl. USt.). Die genauen Anwaltskosten teilen wir Ihnen vor Übernahme des Falles mit.
Gegnerliste
Wir vertreten aktuell ständig Mandanten, die Filesharing-Abmahnungen u. a. von folgenden Rechteinhaber bzw. Rechtsanwaltskanzleien erhalten haben:
- Anis Mohamed Youssef Ferchichi (Bushido), vertreten durch Bindhard Fiedler Rixen Zerbe
- Baseprotect UG, vertreten durch Waldorf Frommer
- BB Video GmbH, vertreten durch Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte
- BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH, vertreten durch Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte
- Combat Zone Corp., vertreten durch Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
- Constantin Film Verleih, vertreten durch Waldorf Frommer
- Daniel Eisenlohr, vertreten durch Kanzlei FAREDS
- DigiProtect GmbH, vertreten durch U+C Rechtsanwälte
- EMI Records Music GmbH, vertreten durch Kanzlei Rasch
- I-ON New Media GmbH, vertreten durch BaumgartenBrandt
- Kinostar Theater GmbH, vertreten durch Kanzlei FAREDS
- Koch Media GmbH, vertreten durch U+C Rechtsanwälte
- Komlew und Königseder, vertreten durch FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- KSM GmbH, vertreten durch BaumgartenBrandt
- Magmafilm GmbH, vertreten durch U + C Rechtsanwälte
- MIG Film GmbH, vertreten durch Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte
- Senator Film Verleih GmbH, vertreten durch Sasse & Partner Rechtsanwälte
- Silwa Filmvertrieb AG, vertreten durch U+C Rechtsanwälte
- Sony Music Entertainment Germany GmbH, vertreten durch Waldorf Frommer
- Splendid Film GmbH, vertreten durch Kanzlei Sasse & Partner
- Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH, vertreten durch Kanzlei Nümann + Lang
- Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft, vertreten durch Waldorf Frommer
- TOBIS FILM GmbH, vertreten durch Schutt & Waetke Rechtsanwälte
- Universal Music GmbH, vertreten durch Rasch Rechtsanwälte
- Warner Bros., vertreten durch Waldorf Frommer