Erstberatung bei LOHBECK & PARTNER
Die Frage der Anwaltskosten für die Erstberatung ist aus Sicht des Mandanten oft nicht einschätzbar und führt dazu, dass die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe aus Unbehagen über die Kostenfrage so lange wie möglich hinausgezögert wird. Es gibt aber zweifellos Situationen im Leben, in denen eine Erstberatung durch einen Rechtsanwalt unverzichtbar ist. Denn sie bietet die Möglichkeit, juristische Probleme von allen Seiten zu beleuchten und Handlungsperspektiven aufzuzeigen. Außerdem wird im Rahmen der Erstberatung beim Rechtsanwalt die weitere Vorgehensweise im individuellen Rechtsfall besprochen.
Unsere Mandanten erhalten im Rahmen der Erstberatung eine Kosten-Risiko-Berechnung unter Einbeziehung aller maßgeblichen Faktoren wie Erfolgsaussichten, Streitwert, voraussichtlich anfallende Anwaltsgebühren und eventuelle Gerichtskosten. Die Entscheidung über die Weiterverfolgung kann dann auf Basis aller kalkulierbaren Kosten erfolgen.
Kosten
Wir halten nichts davon, unsere Mandanten mit Dumpingpreisen zu "ködern". Wir sehen darin die Gefahr, dass der Rechtsberater wegen des Kostendrucks den Mandanten zu kostenintensiven außergerichtlichen Vertretungen oder zu Prozesshandlungen überredet, die von vornherein aussichtslos sind.
Wir wollen uns die Zeit nehmen können, die notwendig ist, um den Sachverhalt zu ermitteln und ihn unter allen rechtlichen Aspekten zu bewerten. Die Höhe der anzusetzenden Gebühr richtet sich bei uns deshalb nach dem tatsächlichen Aufwand und Umfang der Beratung.
Bei einer reinen Erstberatung, selbst bei hohen Streitwerten, investieren Sie nie mehr als EUR 190,00 zzgl. MwSt. Für Privatpersonen beträgt die Investition bei einfach gelagerten Erstberatungen oft sogar weit weniger (ca. EUR 50,00 zzgl. MwSt.). Bei besonders hohem Aufwand und Schwierigkeitsgrad oder mehreren erforderlichen Terminen für die Beratung ist je nach Absprache eine angemessene höhere Gebührenpauschale anzusetzen.
Wir können Sie darüber bereits beim ersten Kontakt zwecks Terminvereinbarung konkret informieren.
Rechtsschutzversicherung und Beratungshilfe
Soweit Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können wir den Schriftverkehr mit Ihrer Rechtsschutzversicherung selbstverständlich gern für Sie abwickeln, sodass Sie sich im Allgemeinen nicht darum kümmern müssen. Die Deckungsanfrage sowie die Abrechnung und Übersendung der Kostennote an Ihre Rechtsschutzversicherung wird als Serviceleistung im Rahmen Ihres Mandates ohne die Berechnung von weiteren Kosten übernommen.
Ebenso prüfen wir für Sie selbstverständlich, ob Sie Anrecht auf Beratungshilfe haben.